AGB

Allgemeine Bedingungen für die Hüpfburg-Vermietung

Der Mieter erhält die Hüpfburg von Falk Seltmann, Papstdorfer Str. 35-37, 01277 Dresden (im Folgenden auch: Vermieter) zur vereinbarten Zeit und in einwandfreiem Zustand. Etwa vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert.

1. Rückgabe

Der Mieter gibt die von innen und außen gesäuberte Hüpfburg an den Vermieter zur vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von einem Tagessatz für jeden weiteren angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen. Der Zustand der Hüpfburg wird nach der Rückgabe überprüft. Eventuell vorhandene Schäden werden mit bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und im Mietvertrag dokumentierten Daten, abgeglichen.

2. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jeden Schaden an der vermieteten Hüpfburg, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb der Hüpfburg durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem die vermietete Hüpfburg beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder der Ersatzbeschaffung der zerstörten Hüpfburg entstehenden Mietausfalls. Der Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, pauschal für die Anzahl der Tage, die 50 % der tatsächlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer ausmachen, pro Tag den Tagespreis in Höhe von 19,90 € zu verlangen. Beiden Parteien des Mietvertrages bleibt nachgelassenen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

3. Mietpreise

Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig.

4. Haftung des Vermieters

Steht die gemietete Hüpfburg zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle dieser Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Für den Ausfall der Hüpfburg und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Eine weitergehende Haftung – auch für grobe Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.

5. Reservierung und Rücktritt

Die Reservierung der Hüpfburg für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenen Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen:

  • bis 14 Tage vor Mietbeginn 25 %
  • vierzehn bis sieben Tage vor Mietbeginn 50 %
  • weniger als sieben Tage vor Mietbeginn 80 %

Dem Mieter bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages nachzuweisen.

6. Schäden am Gerät

Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen an der Hüpfburg werden von einem Meisterbetrieb / einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

7. Allgemeines

Der Mieter erhält die Hüpfburg im ordnungsgemäßen Zustand. HÜPFEN OHNE SCHUHE!!! Er verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat. Die Hüpfburg wird bis zu Beginn der festgelegten Mietzeit am vereinbarten Orte an den Mieter übergeben.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

9. Gerichtsstand

Sofern rechtlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten und unabhängig vom jeweiligen Streitwert aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht Dresden zuständig.

Dresden, den 01.06.2010